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Bauspardarlehn


Das Bauspardarlehn ist ein Privatkredit, der zum Zwecke des Kaufs, Neubaus oder der Renovierung von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt wird. Unter der Voraussetzung, dass ein Bausparvertrag abgeschlossen und regelmäßig durch Einzahlungen bespart wurde und die maßgebliche Bewertungszahl bzw. das geforderte Mindestsparguthaben erreicht sind, kann das Bauspardarlehn beantragt werden. Bevor das Bauspardarlehn in Anspruch genommen werden kann, bedarf es der Zustimmung der Bausparkasse, die prüft, ob der Antragsteller auf Grund seines finanziellen Hintergrundes in der Lage ist den Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme des Bauspardarlehn ergeben, nachzukommen.

Wenn ein regelmäßiges und vor allem nachhaltiges Gehalt nachgewiesen werden kann und sonst nichts Negatives gegen die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers spricht, wird das Bauspardarlehn zur Verfügung gestellt. Je nach dem, wie hoch das Bauspardarlehn ist, kann auf die Vereinbarung einer Kreditsicherheit verzichtet werden. Insbesondere, wenn durch das Bauspardarlehn Finanzierungsmittel vergeben werden, die 10.000€ nicht übersteigen, verlangt die Bank oft keine grundpfandrechtliche Besicherung.

Das Bauspardarlehn stellt finanzielle Mittel zu besonders günstigen Konditionen bereit und kann auch in Ergänzung zu anderen Immobilienfinanzierungen und öffentlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden. Der Kreditnehmer ist durch das Bauspardarlehn sehr flexibel, da es jederzeit zurückgezahlt werden kann und keine bestimmte Laufzeit eingehalten werden muss.

 

 



 

 

 


 

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