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Das Bauspardarlehn ist ein Privatkredit, der zum Zwecke des Kaufs, Neubaus oder
der Renovierung von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt wird.
Unter der Voraussetzung, dass ein Bausparvertrag abgeschlossen und regelmäßig
durch Einzahlungen bespart wurde und die maßgebliche Bewertungszahl bzw.
das geforderte Mindestsparguthaben erreicht sind, kann das Bauspardarlehn beantragt
werden. Bevor das Bauspardarlehn in Anspruch genommen werden kann, bedarf es der
Zustimmung der Bausparkasse, die prüft, ob der Antragsteller auf Grund seines
finanziellen Hintergrundes in der Lage ist den Verpflichtungen, die sich aus der
Aufnahme des Bauspardarlehn ergeben, nachzukommen.
Wenn ein regelmäßiges und vor allem nachhaltiges Gehalt nachgewiesen
werden kann und sonst nichts Negatives gegen die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers
spricht, wird das Bauspardarlehn zur Verfügung gestellt. Je nach dem, wie
hoch das Bauspardarlehn ist, kann auf die Vereinbarung einer Kreditsicherheit
verzichtet werden. Insbesondere, wenn durch das Bauspardarlehn Finanzierungsmittel
vergeben werden, die 10.000€ nicht übersteigen, verlangt die Bank oft
keine grundpfandrechtliche Besicherung.
Das Bauspardarlehn stellt finanzielle Mittel zu besonders günstigen Konditionen
bereit und kann auch in Ergänzung zu anderen Immobilienfinanzierungen und
öffentlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden. Der Kreditnehmer
ist durch das Bauspardarlehn sehr flexibel, da es jederzeit zurückgezahlt
werden kann und keine bestimmte Laufzeit eingehalten werden muss.
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