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Der Beamtenkredit ist eine spezielle Sonderform des gewöhnlichen Ratenkredits.
Der Unterschied des Kreditnehmers eines gewöhnlichen Ratenkredits und dem
Kreditnehmer des Beamtenkredit, liegt darin, dass der Kreditnehmer des Beamtenkredit
stets auch eine verbeamtete Person ist. Darin liegt zunächst ein handfester
Vorteil für den Kreditgeber des Beamtenkredit. Denn der Beamte ist grundsätzlich
unkündbar und erhält äußerst regelmäßige Lohnbezüge,
die vergleichsweise hoch sind.
Nimmt ein solcher Beamte einen Kredit auf - den Beamtenkredit - birgt dieser
Beamtenkredit für den Kreditgeber maximale Sicherheiten. Im Gegensatz zu
einem normalen Kredit, bei dem der Kreditnehmer etwa durch plötzlich Arbeitslosigkeit
in Zahlungsverzug kommen kann, besteht hier beim Beamtenkredit kaum das Risiko
eines Ausfalls. Dieses geringere Risiko kann der Kreditgeber des Beamtenkredit
natürlich entsprechend in speziellen Konditionen an den verbeamteten Kreditnehmer
weitergeben. Dies sorgt etwa im Ergebnis dafür, dass ein Beamtenkredit hinsichtlich
seiner Zinshöhe stets günstiger ist als ein gewöhnlicher Ratenkredit,
von dem sich der Beamtenkredit sonst kaum unterscheidet.
Wie bereits dargestellt ist dies in der Beamteneigenschaft des Kreditnehmers begründet.
Denn der Kreditgeber muss durch die Zinszahlungen kein eventuell auftretendes
Risiko ausgleichen. Die Zinsen des Beamtenkredit können also so konzipiert
werden, dass sie alleine für den Profit des Kreditgebers sorgen, weshalb
sie günstiger sind.
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