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Beamtenkredit

Der Beamtenkredit ist eine spezielle Sonderform des gewöhnlichen Ratenkredits. Der Unterschied des Kreditnehmers eines gewöhnlichen Ratenkredits und dem Kreditnehmer des Beamtenkredit, liegt darin, dass der Kreditnehmer des Beamtenkredit stets auch eine verbeamtete Person ist. Darin liegt zunächst ein handfester Vorteil für den Kreditgeber des Beamtenkredit. Denn der Beamte ist grundsätzlich unkündbar und erhält äußerst regelmäßige Lohnbezüge, die vergleichsweise hoch sind.

Nimmt ein solcher Beamte einen Kredit auf - den Beamtenkredit - birgt dieser Beamtenkredit für den Kreditgeber maximale Sicherheiten. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit, bei dem der Kreditnehmer etwa durch plötzlich Arbeitslosigkeit in Zahlungsverzug kommen kann, besteht hier beim Beamtenkredit kaum das Risiko eines Ausfalls. Dieses geringere Risiko kann der Kreditgeber des Beamtenkredit natürlich entsprechend in speziellen Konditionen an den verbeamteten Kreditnehmer weitergeben. Dies sorgt etwa im Ergebnis dafür, dass ein Beamtenkredit hinsichtlich seiner Zinshöhe stets günstiger ist als ein gewöhnlicher Ratenkredit, von dem sich der Beamtenkredit sonst kaum unterscheidet.

Wie bereits dargestellt ist dies in der Beamteneigenschaft des Kreditnehmers begründet. Denn der Kreditgeber muss durch die Zinszahlungen kein eventuell auftretendes Risiko ausgleichen. Die Zinsen des Beamtenkredit können also so konzipiert werden, dass sie alleine für den Profit des Kreditgebers sorgen, weshalb sie günstiger sind.

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