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2 Komponenten sind für eine positive » Finanzierungsentscheidung
zu beachten:
a) Rückführbarkeit: Die Grundregel besagt, dass ein potentieller
Fremdwährungskreditnehmer einen fiktiven Eurokredit (mit einem 20 % Währungsaufschlag)
bei einem Zinssatz von 5 % im Haushaltsbudget bedienen können muss. Die Kreditrate
dieses fiktiven Eurokredites darf allerdings maximal die Hälfte des Netto-Familieneinkommens
betragen.
b) Besicherung: Es kann nur eine 70 % Finanzierung durchgeführt werden.
Die fehlenden 30 % können über Eigenmittel, Vermögenswerte (Bausparverträge,
Versicherungen, Wertpapiere u.a.) oder eine weitere » Liegenschaft
(1. Rang !) dargestellt werden.
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