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Von einem Darlehen spricht man bei leihweiser Überlassung von Geld
oder Sachwerten gegen Zinsen. Der Gläubiger überlässt den Kreditnehmer
einen Betrag, den er tilgen muss. Das Darlehen wird im Darlehensvertrag festgeschrieben.
Der Darlehensvertrag beinhaltet die Zusage über das Darlehen und die
Konditionen der Rückzahlung. Der Darlehensvertrag enthält auch die Absicherung
des Darlehens. Der Kreditnehmer stellt bei der Bank den Darlehensantrag, danach
erfolgt die Darlehenszusage und die Darlehensauszahlung.
Die Darlehenshöhe gibt der Nominalbetrag an. Diese muss nicht mit
der Darlehensauszahlung übereinstimmen. Die Darlehensgebühren
können das Darlehen schmälern. Wenn das Darlehen vorher zurückbezahlt
sind die Darlehensgebühren nicht anteilig zurückzufordern. Darlehen
werden in der Regel zum Immobilienerwerb herangezogen.
Eine weitere Variante ist das Annuitäten - Darlehen, aber es gibt
auch endfällige Darlehen und Ratentilgungs - Darlehen. Das Annuitäten
- Darlehen wird in Tilgung und Zinsen dargestellt. Am Beginn kann ein Darlehen
durch sogenannte Tilgungsaussetzung in der Monatsrate reduziert werde.
Bekannt ist auch das Bausparkassen - Darlehen. Darlehen und Kredit wird
in der Praxis synonym verwendet.
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