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Ein endfälliges Darlehen unterscheidet sich in einigen Punkten von einem
annuitätischen Darlehen. Ein endfälliges Darlehen wird im Gegensatz
zu einem annuitätischen Darlehen nicht durch regelmäßige Ratenzahlungen
während der Laufzeit zurückgezahlt, sondern erst am Ende der Laufzeit.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Kreditmittel, die durch ein endfälliges Darlehen
aufgenommen wurden, dann komplett zurückzuzahlen. Das Kapital, das benötigt
wird, um ein solches endfälliges Darlehen zurückzahlen zu können,
wird oftmals während der Laufzeit angespart. Hierfür bedient man sich
eines Tilgungsträgers bzw. eines Tilgungssurrogates, das einer Pfändung
an die Bank unterliegt und in das der Kreditnehmer laufend Sparbeiträge einzahlt.
Ein endfälliges Darlehen kann alternativ dazu auch ohne Tilgungsträger
vergeben werden, wenn der Kreditnehmer bereits über eine Geldanlage verfügt,
die in Kürze fällig wird und dann das zur Kredittilgung nötige
Kapital bereitstellt. In einem solchen Falle kann ein endfälliges Darlehen
auch als ein Forward Darlehen bezeichnet werden. Hierbei wird gewissermaßen
die fällig werdende Kapitalanlage vorfinanziert, so dass der Kreditnehmer
durch ein endfälliges Darlehen vorzeitig über die finanziellen Mittel
verfügen kann.
Die Bank verlangt dann die Verpfändung der Geldanlage zu ihren Gunsten. Ein
endfälliges Darlehen, dass auf diese Weise getilgt wird, entspricht in seiner
Höhe maximal dem Umfang der verpfändeten Geldanlage.
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