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Der Nominalzins ist der reine Zinssatz, der einem Verbraucher von einem
Kreditinstitut bei einem Kreditgeschäft angeboten wird.
Der Nominalzins beinhaltet daher keine Berechnungen von Gebühren oder
Verwaltungsnebenkosten des Kreditinstitutes. Diese werden später noch veranschlagt.
Der Nominalzins orientiert sich an dem Zins- und Kapitalmarkt und kann sowohl
als fester oder auch als variabler Zinssatz dargestellt werden.
Welche Variante des Nominalzins letzendlich im Kreditvertrag festgelegt wird,
obliegt dem Verbraucher.
Es handelt sich also beim Nominalzins um einen Bruttozins.
Das heisst für den Verbraucher, dass bei Sondervereinbarungen wie z.B. eine
Sondertilgung oder die vorzeitige Darlehensablösung, können weitere
Kosten entstehen.
Faktoren wie Darlehenszweck, Laufzeit und Rückzahlung aber auch die finanzielle
Situation des Verbrauchers, sind für die Höhe des Nominalzins und in
die Kreditvergabe ausschlaggebend.
Kann also der Verbraucher Sicherheiten und Rücklagen hinterlegen, so dass
eine Kreditwürdigkeit gewährleistet ist, wird der Kredit günstiger.
Wenn man außerdem den Zweck der Darlehensaufnahme betrachtet, wird man
feststellen, dass der Nominalzins eines Anschaffungsdarlehens höher liegt
als der Nominalzins einer Baufinanzierung.
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