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Tilgungsträger werden im Zusammenhang mit der Vergabe von endfälligen
Krediten eingerichtet und dienen der Ansammlung der für die Kreditrückführung
benötigten Mittel.
Als Tilgungsträger in Frage kommen alle Arten der Geldanlage, die eine vertraglich
festgelegte Laufzeit und eine regelmäßige Besparung vorsehen. Häufig
werden kapitalbildende Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Investmentsparpläne
als Tilgungsträger eingesetzt.
Wichtig ist es bei der Wahl des Tilgungsträgers auf den Erhalt der eingezahlten
Beiträge zu achten. Bei einem Bausparvertrag als Tilgungsträger ist
das Guthaben durch den Einlagensicherungsfonds vor einem Verlust geschützt.
Auch der Tilgungsträger in Form der Lebensversicherung garantiert den Erhalt
der Beiträge.
Je nach dem welche Art des Investmentsparplans als Tilgungsträger vorgesehen
ist, können Kursschwankungen die Höhe des Guthabens beeinträchtigen.
Da es sich hierbei um eine spekulative Form der Geldanlage handelt, bestehen Risiken
und der Erhalt des Kapitals ist nicht garantiert.
Der Tilgungsträger wird an die kreditgebende Bank verpfändet, so dass
diese jederzeit kontrollieren kann, inwieweit der Kreditnehmer seinen Beitragsleistungen
nachkommt. Was die Laufzeit betrifft, so besteht der Tilgungsträger bis zur
Fälligkeit des Kredites.
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