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Die Kredit-Finanzierung des Kaufes einer
Immobilie (Eigentumswohnung, Haus, Gewerbeimmobilie)
erfolgt über einen Kredit. Ist der
Kredit über das Grundbuch gesichert spricht
man von einem Hypothekarkredit. Die Bank die den
Kredit zur Verfügung stellt erhält
als Kreditsicherheit für den Kredit ein Pfandrecht
auf die Liegenschaft für die der Kredit aufgenommen
wird. Dieses Pfandrecht für den Kredit wird
im Grundbuch eingetragen. Die Hypothek ermächtigt
die kreditgebende Bank die Liegenschaft zu verwerten,
wenn der Kredit nicht rückgeführt wird.
Dies ist im Kreditvertrag genau festgelegt. Die
Bank hat für einen Hypothekarkredit
daher eine bestmögliche Kreditabsicherung.
Als Kreditsicherheiten werden darüber hinaus
oft zusätzlich Gehaltsverpfändungen
herangezogen. Zusätzliche Kreditsicherheiten
können aber auch Bürgen bieten. Weitere
Sicherheit für Kredite bieten aber
auch Wechsel. Durch diese umfassenden Sicherheiten
für Hypothekarkredite werden sehr
niedrige Kredit-Zinsen möglich.
Der Hypothekarkredit wird in der Regel
über eine Kredit-Treuhandschaft abgewickelt.
Der Rechtsanwalt oder Notar sorgt dabei für
die Eintragung des Hypothekarkredites in das Grundbuch.
Er wickelt das Kredit-Geschäft Zug um Zug
ab, Kreditauszahlung an den Bauherrn und Eintragung
in das Grundbuch für die kreditgebende Bank.
Das heißt, der Kredit wird erst ausbezahlt
wenn die Sicherheiten vorliegen. Die Richtlinien
für Rechtsanwälte und Notare verpflichten
diese den Kredit und die Hypothek für alle
Beteiligten ordnungsgemäß abzuwickeln.
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