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Hypotheken sind spezielle Grundpfandrechte, die etwa im Rahmen eines Hypothekendarlehens
oder einer anderen, mit Grundbesitz gesicherten Kreditforderung, an dem Grundstück
des Kredit- oder Darlehensnehmers bestellt werden. Ihren Ausgangspunkt haben Hypotheken
demnach als Sicherung einer Forderung aus einem Darlehensvertrag.
In Rahmen eines solchen Darlehens, gewährt der Kreditgeber sehr hohe Summen.
Um deren Rückzahlung zu sichern, bestellt er Hypotheken an einer Immobilie
des Kreditnehmers. Diese Hypotheken verleihen ihm im Falle des Kreditausfalls
das Recht, sich in der Höhe seiner ausstehenden Forderung aus dieser Immobilie
des Kreditnehmers und Schuldners der Forderung zu befriedigen.
In der Regel geschieht dies durch Zwangsversteigerung. Hypotheken sind demnach
besonders ein Mittel des Kreditgebers, sich gegen einen Kreditausfall zu schützen.
Bestellt werden Hypotheken regelmäßig durch den Notar. Dieser beauftragt
das Grundbuchamt, die entsprechenden Hypotheken in das Grundbuch einzutragen.
Auf diese Weise begründen Hypotheken ein so genanntes beschränkt dingliches
Recht des Kreditgebers. Wirklich lohnend ist eine derartige Bestellung von Hypotheken
aber nur, wenn die Kredit- oder Darlehenssumme entsprechend hoch ist. Aus diesem
Grund finden Hypotheken vor allem beim Kauf von Immobilien Anwendung. Hier werden
sie direkt auf die Immobilie eingetragen, die mit Hilfe des durch die Hypotheken
gesicherten Darlehens erworben wird.
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