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Hypothekendarlehen sind eine Sonderform des gewöhnlichen Darlehens und
dienen insbesondere der privaten Immobilienfinanzierung. In dieser Funktion sind
Hypothekendarlehen regelmäßig auf sehr lange Zeit angelegte Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Besonderheit der Hypothekendarlehen liegt dabei in ihrer Sicherung.
Da im Rahmen einer Immobilienfinanzierung für gewöhnlich große
Darlehenssummen benötigt werden, hat der Gläubiger von Hypothekendarlehen
- also in der Regel die Bank - ein vitales Interesse in der Sicherung der Darlehenssumme.
Während im Rahmen von beispielsweise Ratenkrediten alleine eine Bonitätsprüfung
für die Sicherung ausreichend ist, reicht dies für Hypothekendarlehen
nicht aus. Hier dient die Immobilie, die mit Hilfe des Hypothekendarlehen erworben
wird, selber als Sicherheit.
Dafür wird im Rahmen des Hypothekendarlehen ein Grundpfandrecht auf die entsprechende
Immobilie bestellt. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig durch eine
Eintragung des Sicherungsrechts durch den Gläubiger des Hypothekendarlehen
im Grundbuch (so genannte Buchgrundschuld, eine Hypothek kommt trotz des insofern
irreführenden Namens heutzutage kaum noch vor).
Auf diese Weise erhält der Gläubiger des Hypothekendarlehen eine Rechtsposition,
die ihn im Falle des Ausfalls des Hypothekendarlehen berechtigt, sich aus der
besicherten Immobilie zu befriedigen. Das geschieht in der Praxis vor allem durch
eine Zwangsversteigerung der entsprechenden Immobilie, aus deren Erlös der
Darlehensgeber seine Forderungen erfüllt.
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