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Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen sind eine Sonderform des gewöhnlichen Darlehens und dienen insbesondere der privaten Immobilienfinanzierung. In dieser Funktion sind Hypothekendarlehen regelmäßig auf sehr lange Zeit angelegte Finanzierungsmöglichkeiten. Die Besonderheit der Hypothekendarlehen liegt dabei in ihrer Sicherung.

Da im Rahmen einer Immobilienfinanzierung für gewöhnlich große Darlehenssummen benötigt werden, hat der Gläubiger von Hypothekendarlehen - also in der Regel die Bank - ein vitales Interesse in der Sicherung der Darlehenssumme. Während im Rahmen von beispielsweise Ratenkrediten alleine eine Bonitätsprüfung für die Sicherung ausreichend ist, reicht dies für Hypothekendarlehen nicht aus. Hier dient die Immobilie, die mit Hilfe des Hypothekendarlehen erworben wird, selber als Sicherheit.

Dafür wird im Rahmen des Hypothekendarlehen ein Grundpfandrecht auf die entsprechende Immobilie bestellt. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig durch eine Eintragung des Sicherungsrechts durch den Gläubiger des Hypothekendarlehen im Grundbuch (so genannte Buchgrundschuld, eine Hypothek kommt trotz des insofern irreführenden Namens heutzutage kaum noch vor).

Auf diese Weise erhält der Gläubiger des Hypothekendarlehen eine Rechtsposition, die ihn im Falle des Ausfalls des Hypothekendarlehen berechtigt, sich aus der besicherten Immobilie zu befriedigen. Das geschieht in der Praxis vor allem durch eine Zwangsversteigerung der entsprechenden Immobilie, aus deren Erlös der Darlehensgeber seine Forderungen erfüllt.

 

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