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Ein Hypothekenkredit ist ein Kredit, der seine besondere Sicherheit durch eine
dahinterstehende Immobilie besitzt. Er wird deshalb auch als Immobilienkredit
oder Grundpfandkredit bezeichnet.
Der Kreditnehmer erhält mit der Inanspruchnahme eines Hypothekenkredites
eine Geldsumme, die er für den Kauf eines Hauses, den Neubau, den Kauf einer
Eigentumswohnung oder gewerblich genutze Gebäude oder auch zur Umschuldung
von teuren anderen Krediten nutzen kann. Der Nachteil ist die hohe Belastung durch
die Hypothek, die er auf sein Grundstück bekommt. Sie wird juristisch als
dingliches Recht bezeichnet und gibt dem Kreditgeber und Gläubiger das Recht,
auf sie zurückzukommen, wenn der Kreditnehmer den Hypothekenkredit nicht
mehr fristgerecht abzahlen kann.
Die Belastung der Hypothek ist umso höher, desto höher das Zinsniveau
liegt, das der Kreditnehmer zu zahlen hat.
Die Höhe der Zinsen ergibt sich aus dem Zinssatz, der Kreditsumme und der
Laufzeit des Hypothekenkredites.
Der Zinssatz wird unter anderem nach der finanziellen Situation des Kreditnehmers
und dessen Lebensumständen festgesetzt. Man kann seine Bonität verbessern,
wenn man zur Immobilienfinanzierung z.B. ein Eigenkapital von 20% der Summe des
Hypothekenkredites beisteuern kann.
Zudem zieht die Bank den Wert der Immobilie zur Bewertung heran und erwartet eine
Gebäudeversicherung.
Die Immobilie muss gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden in ausreichendem
Maße versichert sein.
Vorteilhaft ist bei einem Hypothekenkredit die lange Laufzeit, die relativ niedrige
monatliche Abzahlungsbeträge ermöglicht. Zudem verspricht sie durch
die langfristig festgelegte Zinsfestschreibung Planungssicherheit für die
Zukunft.
Berücksichtigen sollte man vor Vertragsabschluss eines Hypothekenkredites
weitere anfallende Kosten.
Will man einen Hypothekenkredit vor der geregelten Fälligkeit auflösen,
so muss man eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
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