|
Der Hypothekkredit wird für die Finanzierung unterschiedlicher wohnwirtschaftlicher
Vorhaben zur Verfügung gestellt und dient z.B. dem Kauf, dem Neubau bzw.
Umbau oder der Modernisierung von gewerblich oder privat genutzten inländischen
oder ausländischen Immobilien.
Der Hypothekkredit zeichnet sich dadurch aus, dass die Bank für die Absicherung
der Kreditvergabe eine grundpfandrechtliche Sicherheit verlangt und entweder auf
der Eintragung einer Hypothek oder einer Grundschuld besteht. Diese erlaubt der
Bank die besicherte Immobilie bzw. das Grundstück zu verkaufen und mit dem
Erlös den Hypothekkredit zu tilgen, wenn der Kreditnehmer auf Grund seiner
finanziellen Lage hierzu nicht mehr im Stande ist und seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommen kann.
Der Hypothekkredit wird entsprechend der Kreditwürdigkeit und dem Bedarf
des Kunden für Beträge von bis zu 750.000€ vergeben, wobei je nach
Anbieter andere Betragsgrenzen gelten können. In jedem Falle geht der Kreditnehmer
durch den Hypothekkredit langfristige Verpflichtungen ein, die ihn für die
Dauer der Kreditlaufzeit an die Bank binden.
Bevor der Hypothekkredit aufgenommen wird, sollte daher genau geprüft werden,
welche Bank die günstigsten Konditionen anbietet und die geringsten zusätzlichen
Kosten berechnet, die für die Bearbeitung des Kreditantrages oder die Besicherung
der zu finanzierenden Immobilie anfallen können. Der Hypothekkredit wird
entweder laufend oder bei Fälligkeit getilgt.
|