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Cap-Darlehen

Unter einem Cap-Darlehen versteht man ein Darlehen mit variablem Zinssatz, wobei eine bestimmte Zinsobergrenze, der so genannte Cap, nicht überschritten wird. Aus finanzökonomischer Sicht handelt es sich beim Cap-Darlehen um eine Kombination aus festverzinslichem Darlehen und Zins-Derivat.

Unterschiede zum normalen Darlehen finden sich vor allem in der Laufzeit. Während beim herkömmlichen Darlehen die Zinssätze auf Jahre hin festgesetzt werden, wird beim Cap-Darlehen die Laufzeit auf einige Monate festgesetzt. Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt anhand eines kurzfristigen Referenzzinssatzes, üblicherweise dem EURIBOR.

Somit kann man sich mit dem Cap-Darlehen gegen drohende Zinsanstiege absichern. Im Falle eines fallenden Zinssatzes ist ein normales „Cap-freies“ Darlehen günstiger. Grund dafür ist die Cap-Prämie, die die Bank beim Abschluss des Cap-Darlehens verrechnet. Die Cap-Prämie richtet sich nach der Gesamtlaufzeit des Cap-Darlehens und der Differenz zwischen allgemein gültigem Zinssatz und vereinbarter Obergrenze. Beispiel eines Cap-Darlehen: Kreditaufnahme bei einer Laufzeit von drei Jahren mit variablem Zinssatz. Zinsobergrenze wird mit 4,75 Prozent bestimmt.

Sollte während der Laufzeit der allgemeine Zinssatz die vereinbarte Obergrenze übersteigen, gilt trotzdem noch der vereinbarte Zinssatz.

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