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Unter einem Cap-Darlehen versteht man ein Darlehen mit variablem Zinssatz,
wobei eine bestimmte Zinsobergrenze, der so genannte Cap, nicht überschritten
wird. Aus finanzökonomischer Sicht handelt es sich beim Cap-Darlehen um eine
Kombination aus festverzinslichem Darlehen und Zins-Derivat.
Unterschiede zum normalen Darlehen finden sich vor allem in der Laufzeit. Während
beim herkömmlichen Darlehen die Zinssätze auf Jahre hin festgesetzt
werden, wird beim Cap-Darlehen die Laufzeit auf einige Monate festgesetzt. Die
Anpassung des Zinssatzes erfolgt anhand eines kurzfristigen Referenzzinssatzes,
üblicherweise dem EURIBOR.
Somit kann man sich mit dem Cap-Darlehen gegen drohende Zinsanstiege absichern.
Im Falle eines fallenden Zinssatzes ist ein normales Cap-freies Darlehen
günstiger. Grund dafür ist die Cap-Prämie, die die Bank beim Abschluss
des Cap-Darlehens verrechnet. Die Cap-Prämie richtet sich nach der Gesamtlaufzeit
des Cap-Darlehens und der Differenz zwischen allgemein gültigem Zinssatz
und vereinbarter Obergrenze. Beispiel eines Cap-Darlehen: Kreditaufnahme bei einer
Laufzeit von drei Jahren mit variablem Zinssatz. Zinsobergrenze wird mit 4,75
Prozent bestimmt.
Sollte während der Laufzeit der allgemeine Zinssatz die vereinbarte Obergrenze
übersteigen, gilt trotzdem noch der vereinbarte Zinssatz.
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