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Festdarlehen

Beim Festdarlehen, auch als „endfälliges Darlehen“ bekannt, wird die aufgenommene Schuld am Ende der Laufzeit getilgt. Während der Laufzeit fallen nur konstante Zinszahlungen an.

Dieser kann entweder fix oder variabel sein. Besondere Anwendung findet das Festdarlehen für Zwischenfinanzierungen. Das Festdarlehen stellt vor allem für Vermieter ein attraktives Instrument dar, da die Zinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Dadurch ergibt sich beim Festdarlehen ein steuerlicher Vorteil, da die Zinsen höher sind als bei Annuitäten- oder Tilgungsdarlehen.


Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn die ersparten Tilgungen investiert werden, und die zu erwartende Rendite höher als die des Zinssatzes des Festdarlehens ist.

Allerdings ist damit auch ein erhöhtes Risiko verbunden, da möglicherweise nicht genügend Kapital zur Festdarlehenstilgung am Ende der Laufzeit vorhanden ist.

Diese Finanzierungslücke sollte daher durch sorgfältige Planung vermieden werden. Im Falle einer positiven Entwicklung des Investments ist mit einem Vermögensüberschuss zu rechnen.

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