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Beim Festdarlehen, auch als endfälliges Darlehen bekannt,
wird die aufgenommene Schuld am Ende der Laufzeit getilgt. Während der Laufzeit
fallen nur konstante Zinszahlungen an.
Dieser kann entweder fix oder variabel sein. Besondere Anwendung findet das Festdarlehen
für Zwischenfinanzierungen. Das Festdarlehen stellt vor allem für Vermieter
ein attraktives Instrument dar, da die Zinsen als Werbungskosten steuerlich geltend
gemacht werden können.
Dadurch ergibt sich beim Festdarlehen ein steuerlicher Vorteil, da die Zinsen
höher sind als bei Annuitäten- oder Tilgungsdarlehen.
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn die ersparten Tilgungen investiert
werden, und die zu erwartende Rendite höher als die des Zinssatzes des Festdarlehens
ist.
Allerdings ist damit auch ein erhöhtes Risiko verbunden, da möglicherweise
nicht genügend Kapital zur Festdarlehenstilgung am Ende der Laufzeit vorhanden
ist.
Diese Finanzierungslücke sollte daher durch sorgfältige Planung vermieden
werden. Im Falle einer positiven Entwicklung des Investments ist mit einem Vermögensüberschuss
zu rechnen.
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