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Vorfälligkeitsentschädigung

Wer sich für den Kauf oder Bau einer Immobilie von einer Bank einen grundpfandrechtlich gesicherten, also im Grundbuch eingetragenen Kredit nimmt und diesen vorzeitig zurückzahlen will, muss der Bank für entgangene Zinseinnahmen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn die Rückzahlung vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist erfolgt. Je größer die Restlaufzeit der Zinsbindung gewesen wäre, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist jedoch nur dann berechtigt, wenn die Bank ihre Ersatzgeschäfte nur zu einem niedrigeren Zinssatz tätigen kann.

Damit die Banken keine überhöhten Vorfälligkeitsentschädigungen berechnen, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen die Banken verpflichtet, die Vorfälligkeitsentschädigung auf der Grundlage von auf dem Markt real erzielbaren Zinsen und nicht nach einem aktuellen Zinsindex zu berechnen. Sonderzahlungen und entfallende Verwaltungskosten sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.

Kann der Kreditnehmer dennoch beweisen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung entgegen den Bestimmungen zu hoch berechnet wurde, ist die Bank zu einer Korrektur verpflichtet. Der Rat eines Finanzfachmannes ist also immer angebracht.

 

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