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Fremdwährung

Eine Währung wird als Fremdwährung bezeichnet, wenn sie zu Zahlungs- und Wertaufbewahrungszwecken, außerhalb der sie in den Umlauf gebrachten Zentralbank, genutzt wird.

Zahlungen in Fremdwährung können freiwillig entgegen genommen werden. Meist ist jedoch der Umtausch der Devisen (ausl. Schecks, Wechsel, Zahlungsforderungen und Bargeld) vor Zahlung im eigenen Währungsraum notwendig. Dieser Wechsel, der Fremdwährung, bei den Banken geht meist mit einem Verlust einher.

Länder in denen die eigene Währung die Geldfunktion nicht mehr erfüllt nehmen oft eine Fremdwährung als eigene an. Hierbei spricht man von „Dollarisierung“ oder „Eurosierung“.

Im Handelsbereich wird, um das Wechselrisiko gering zu halten, von dem Einkäufer die Fremdwährung seines Zulieferers angekauft oder der Verkäufer lässt sich die Fremdwährung verbriefen. Hierdurch werden die Zahlungen in ihrem Wert stabilisiert.

Der Handel innerhalb Europas wurde durch die Einführung des Euros erleichtert. Alle an der Währungsunion teilnehmenden Länder gehen seitdem kein Wechselkursrisiko oder einen Tauschverlust, durch die Fremdwährung, mehr ein.

Die Fremdwährung unterliegt immer den Bestimmungen ihres Währungsraumes.

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