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Tilgungsträger

Bei der Tilgung von Krediten unterscheidet man zwischen einer laufenden Tilgung in monatlichen Raten und einer endfälligen Tilgung bei Fälligkeit. Bei der endfälligen Rückzahlungsvariante wird ein Tilgungsträger verwendet, um das für die Tilgung nötige Kapital aufbringen zu können. Bei diesem Tilgungsträger handelt es sich um einen Sparvertrag, in den der Kreditnehmer regelmäßige Beitragszahlungen leistet.

Die Zinsen für die Inanspruchnahme des Kredites sind monatlich zu zahlen. Als Tilgungsträger wird häufig eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag verwendet.

Damit die kreditgebende Bank nachvollziehen kann, ob der Kreditnehmer die vertraglichen Tilgungsersatzleistungen in den Tilgungsträger zahlt, wird der Sparvertrag zu Gunsten der Bank verpfändet. Die Versicherungsgesellschaft bzw. die Bausparkasse, die den Tilgungsträger unterhält, wird über die Abtretung informiert, wodurch sie verpflichtet ist, die Bank zu informieren, wenn der Kreditnehmer der Besparung des Tilgungsträgers nicht nachkommt.

Der Tilgungsträger kann nicht vorzeitig durch den Kreditnehmer gekündigt werden, da er hierfür der Zustimmung der kreditgebenden Bank bedarf. Anders als bei einer Kreditrückzahlung in laufenden Raten profitiert der Kreditnehmer der den Tilgungsträger bespart, von der Verzinsung seiner Beiträge. Bei der Lebensversicherung kommt darüber hinaus noch die Überschussbeteiligung hinzu, die das Kapital des Tilgungsträgers ebenfalls steigert.

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