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Bei der Tilgung von Krediten unterscheidet man zwischen einer laufenden Tilgung
in monatlichen Raten und einer endfälligen Tilgung bei Fälligkeit. Bei
der endfälligen Rückzahlungsvariante wird ein Tilgungsträger verwendet,
um das für die Tilgung nötige Kapital aufbringen zu können. Bei
diesem Tilgungsträger handelt es sich um einen Sparvertrag, in den der Kreditnehmer
regelmäßige Beitragszahlungen leistet.
Die Zinsen für die Inanspruchnahme des Kredites sind monatlich zu zahlen.
Als Tilgungsträger wird häufig eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag
verwendet.
Damit die kreditgebende Bank nachvollziehen kann, ob der Kreditnehmer die vertraglichen
Tilgungsersatzleistungen in den Tilgungsträger zahlt, wird der Sparvertrag
zu Gunsten der Bank verpfändet. Die Versicherungsgesellschaft bzw. die Bausparkasse,
die den Tilgungsträger unterhält, wird über die Abtretung informiert,
wodurch sie verpflichtet ist, die Bank zu informieren, wenn der Kreditnehmer der
Besparung des Tilgungsträgers nicht nachkommt.
Der Tilgungsträger kann nicht vorzeitig durch den Kreditnehmer gekündigt
werden, da er hierfür der Zustimmung der kreditgebenden Bank bedarf. Anders
als bei einer Kreditrückzahlung in laufenden Raten profitiert der Kreditnehmer
der den Tilgungsträger bespart, von der Verzinsung seiner Beiträge.
Bei der Lebensversicherung kommt darüber hinaus noch die Überschussbeteiligung
hinzu, die das Kapital des Tilgungsträgers ebenfalls steigert.
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