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Wenn man eine Baufinanzierung plant, entscheidet man sich in aller Regel nicht
für das teuerste Kreditinstitut am Markt, sondern versucht, möglichst
gute Konditionen zu bekommen.
Für die Zeit der Zinsfestschreibung hat man sich diesen Zins dann auch gesichert
- Bei den meisten Baufinanzierungen sind Zinsfestschreibungen von 10 Jahren üblich.
Wenn aber die Zinsbindungsfrist vorbei ist, müsste man den Kredit verlängern
oder eine Umschuldung machen. Unter dem Begriff Umschuldung versteht man die vollständige
Ablösung des Kredites bei der einen Bank durch Aufnahme eines Kredites bei
einer anderen Bank.
Eine Umschulung macht natürlich nur Sinn, wenn der Zins, den das neue
Kreditinstitut bietet, besser ist als das Umschuldungs-Angebot des bisherigen
Anbieters. Ist das aber der Fall, oder befinden sich die Zinsen gerade auf einem
sehr niedrigen Niveau, kann man eine Umschuldung auch für ein Darlehen, dass
noch in der Zinsfestschreibungszeit steckt, festschreiben. Eine solche Umschuldung
für die Zukunft wird meist mit einem so genannten Forward-Darlehen durchgeführt.
Zwar ist die Ersparnis, die durch die Umschuldung entsteht, bei einem Forward-Darlehen
etwas geringer als bei einer direkten, zeitnahen Umschuldung (Forward-Zuschlag),
dafür hat man aber die Umschuldung bereits zu den niedrigen Zinsen "in
trockenen Tüchern" und muss sich später nicht mehr um eine günstige
Umschuldung kümmern.
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