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Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Erbringung einer Bauleistung und wird zwischen drei Parteien abgeschlossen. Dem Auftraggeber, dem Bauherrn und einem Auftragnehmer. Die Bauleistung im Bauvertrag kann sich auf mehrere Gebiete erstrecken, von der Renovierungsarbeit bis zur Übergabe eines schlüsselfertigen Neubaus.

Die gängigen Auftragnehmer sind oft handwerkliche Betriebe. Wenn sich ein Bauunternehmer selbst zum Abschluss eines Bauvertrags entscheidet, so wird dieser als Generalunternehmer bezeichnet. Der Bauvertrag zählt zu den Werkverträgen, er kann mündlich, schriftlich oder durch konkludente (schlüssige) Handlungserklärung abgeschlossen werden. Die Pflicht des Auftragnehmers ist die mängelfreie Werkherstellung. Die Pflicht des Auftraggebers ist die im Bauvertrag vereinbarte Entgeltleistung.

Seit dem Jahre 2007 gibt es eine neue Bestimmung im ABGB § 1170b für einen neu abgeschlossenen Bauvertrag. Diese räumt dem Auftragnehmer die Möglichkeit ein, für die ausstehenden Arbeiten Sicherheiten zu fordern.

Als Sicherheiten im Bauvertrag gelten unter anderem Bareinlagen, Garantieren einer Bank oder Versicherungen. Die Wahl der jeweiligen Besicherungsart kann der Auftraggeber bestimmen. Jene Kosten, welche durch die Sicherung entstehen (in der Regel zwei Prozent), haben vom Auftragnehmer bezahlt zu werden

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