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Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Erbringung einer Bauleistung und
wird zwischen drei Parteien abgeschlossen. Dem Auftraggeber, dem Bauherrn und
einem Auftragnehmer. Die Bauleistung im Bauvertrag kann sich auf mehrere Gebiete
erstrecken, von der Renovierungsarbeit bis zur Übergabe eines schlüsselfertigen
Neubaus.
Die gängigen Auftragnehmer sind oft handwerkliche Betriebe. Wenn sich ein
Bauunternehmer selbst zum Abschluss eines Bauvertrags entscheidet, so wird dieser
als Generalunternehmer bezeichnet. Der Bauvertrag zählt zu den Werkverträgen,
er kann mündlich, schriftlich oder durch konkludente (schlüssige) Handlungserklärung
abgeschlossen werden. Die Pflicht des Auftragnehmers ist die mängelfreie
Werkherstellung. Die Pflicht des Auftraggebers ist die im Bauvertrag vereinbarte
Entgeltleistung.
Seit dem Jahre 2007 gibt es eine neue Bestimmung im ABGB § 1170b für
einen neu abgeschlossenen Bauvertrag. Diese räumt dem Auftragnehmer die Möglichkeit
ein, für die ausstehenden Arbeiten Sicherheiten zu fordern.
Als Sicherheiten im Bauvertrag gelten unter anderem Bareinlagen, Garantieren einer
Bank oder Versicherungen. Die Wahl der jeweiligen Besicherungsart kann der Auftraggeber
bestimmen. Jene Kosten, welche durch die Sicherung entstehen (in der Regel zwei
Prozent), haben vom Auftragnehmer bezahlt zu werden
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