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Disagio

Disagio oder Damnum bedeutet übersetzt soviel wie Verlust, Einbuße oder Abschlag. Bekannter ist die deutsche Bezeichnung Abschlag bzw. Abgeld. Unter Disagio versteht man einen Abschlag vom Nennwert, welcher beispielsweise bei Kreditvergabe oder Wertpapieremission vereinbart werden kann.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten bei der Angabe eines Disagios: entweder als Prozent des Nominale inklusive Disagio, z. B.: 7 % oder als Auszahlungsbetrag bzw. Ausgabekurs. Das Disagio ist der Differenzbetrag zwischen der aufgenommenen Darlehenssumme und der Auszahlungssumme. Sie erhalten beispielsweise bei Aufnahme eines Kredites in der Höhe von 100.000 € bei einem vereinbartem Disagio von 4% die Summe von 96.000 € ausbezahlt, die restlichen 4.000 € verbleiben bei der Bank.

Es muss in jedem Fall die volle Summe des aufgenommenen Darlehens getilgt werden, obwohl der erhaltene Betrag geringer ist. Es wird somit eine Zinsvorauszahlung in der Höhe von 4.000 € an die Bank geleistet, welche als Gegenleistung einen geringeren Nominalzinssatz anbietet, womit sich die Belastung der ausstehenden Rückzahlungen reduziert. Als Darlehensnehmer besteht weiter die Möglichkeit, Disagios als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

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