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Disagio oder Damnum bedeutet übersetzt soviel wie Verlust, Einbuße
oder Abschlag. Bekannter ist die deutsche Bezeichnung Abschlag bzw. Abgeld. Unter
Disagio versteht man einen Abschlag vom Nennwert, welcher beispielsweise bei Kreditvergabe
oder Wertpapieremission vereinbart werden kann.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten bei der Angabe eines Disagios: entweder
als Prozent des Nominale inklusive Disagio, z. B.: 7 % oder als Auszahlungsbetrag
bzw. Ausgabekurs. Das Disagio ist der Differenzbetrag zwischen der aufgenommenen
Darlehenssumme und der Auszahlungssumme. Sie erhalten beispielsweise bei Aufnahme
eines Kredites in der Höhe von 100.000 € bei einem vereinbartem Disagio
von 4% die Summe von 96.000 € ausbezahlt, die restlichen 4.000 € verbleiben
bei der Bank.
Es muss in jedem Fall die volle Summe des aufgenommenen Darlehens getilgt werden,
obwohl der erhaltene Betrag geringer ist. Es wird somit eine Zinsvorauszahlung
in der Höhe von 4.000 € an die Bank geleistet, welche als Gegenleistung
einen geringeren Nominalzinssatz anbietet, womit sich die Belastung der ausstehenden
Rückzahlungen reduziert. Als Darlehensnehmer besteht weiter die Möglichkeit,
Disagios als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
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