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Gewährleistung

Unter Gewährleistung, oder auch Mängelhaftung, versteht man bestimmte Rechtsfolgen und damit verbundene Ansprüche des Käufers. Die Gewährleistung entsteht beim Abschluss eines Kaufvertrages, welche dem Käufer zustehen, wenn der Verkäufer die Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache veranlasst hat.

Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der Garantie. Letztere ist freiwillig. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der Regel 2 Jahre bei beweglichen Sachen, bei unbeweglichen Sachen beträgt die Frist drei Jahre. Danach verjährt der Anspruch auf Gewährleistung.

Er gilt nur beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher und muss innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Die Ansprüche, die aus der Gewährleistung entstehen, bestehen gegenüber dem Verkäufer der Ware, und nicht dem Hersteller gegenüber. Allerdings ist es möglich, beim Hersteller Regress geltend zu machen.

Die Frist beträgt in diesem Fall zwei Monate. Die Höhe der Regressforderung darf sich nur auf die Höhe des eigenen Aufwandes beschränken. Bei Privatverkäufen besteht die Möglichkeit der Loslösung aus der Gewährleistung, allerdings nur beim Verkauf von gebrauchten Waren.

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