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Unter Gewährleistung, oder auch Mängelhaftung, versteht man bestimmte
Rechtsfolgen und damit verbundene Ansprüche des Käufers. Die Gewährleistung
entsteht beim Abschluss eines Kaufvertrages, welche dem Käufer zustehen,
wenn der Verkäufer die Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache veranlasst
hat.
Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der Garantie.
Letztere ist freiwillig. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der
Regel 2 Jahre bei beweglichen Sachen, bei unbeweglichen Sachen beträgt die
Frist drei Jahre. Danach verjährt der Anspruch auf Gewährleistung.
Er gilt nur beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher und muss innerhalb
von sechs Monaten geltend gemacht werden. Die Ansprüche, die aus der Gewährleistung
entstehen, bestehen gegenüber dem Verkäufer der Ware, und nicht dem
Hersteller gegenüber. Allerdings ist es möglich, beim Hersteller Regress
geltend zu machen.
Die Frist beträgt in diesem Fall zwei Monate. Die Höhe der Regressforderung
darf sich nur auf die Höhe des eigenen Aufwandes beschränken. Bei Privatverkäufen
besteht die Möglichkeit der Loslösung aus der Gewährleistung, allerdings
nur beim Verkauf von gebrauchten Waren.
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