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Das Grundbuch ist ein amtliches Grundstücksverzeichnis, welches öffentlich
zugänglich ist. Es kann entweder in schriftlicher oder elektronischer Form
geführt werden kann. Im Grundbuch erfolgen die Erfassung der Eigentumsverhältnisse
und die damit verbundenen Rechte sowie Belastungen des Grundstücks.
In Österreich wurde das Grundbuch erstmals im Jahre 1770 unter Maria Theresia
angelegt. Heute unterliegt das Grundbuch den Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches (ABGB) und des Allgemeinen Grundbuchgesetzes (GB). Die Verwaltung
des Grundbuchs wir von den Bezirksgerichten vorgenommen.
Das Grundbuch wird in mehrere Bücher unterteilt. Das Erste ist das so
genannte Hauptbuch, welches für jede Katastralgemeinde in Österreich
geführt wird. Es gliedert sich in das Gutsbestandsblatt (A-Blatt), das Eigentumsblatt
(B-Blatt) sowie das Lastenblatt (C-Blatt). Wenn Eintragungen gelöscht werden,
findet man diese in der Urkundensammlung wieder, welche ebenfalls Teil des Grundbuchs
ist. Weiters gibt es Sondergrundbücher und das Wasserbuch, in welchem Wasserrechte
eingetragen werden.
Geführt wird das Wasserbuch jedoch bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde.
Im Grundbuch lassen sich somit alle Grundstücke in Österreich wiederfinden,
ausgenommen Grundstücke öffentlichen Gutes. Seit 1. Juli 1999 sind elektronische
Grundbuchabfragen über das Internet möglich.
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