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Grundpfandrecht

Ein Grundpfandrecht ist die Besicherung von Immobilienkrediten seitens der Banken. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann die Bank die belastete Immobilie zwangsversteigern lassen. Wohl bekanntestes Beispiel für ein Grundpfandrecht ist die Besicherung in Form einer Hypothek.

Die Hypothek, vom griechischen „Unterpfand“, stellt im österreichischen Sachenrecht ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache dar. Sie ist somit sowohl ein Grundpfandrecht als auch ein Pfandrecht. Die Hypothek ist eine akzessorische Grundschuld, sie ist somit vom Forderungsumfang abhängig.

Weitere populäre Form der Besicherung mit einem Grundpfandrecht ist die Grundschuld. Es ist das Recht, bei Zahlungsverzug die Zahlung einer bestimmten Geldsumme einzufordern, wobei sich die Höhe nach dem Veräußerungspreis des Grundstücks richtet.

Sie sind im Gegenteil zu Hypotheken ein abstraktes Grundpfandrecht, und kann „auf sich selbst übertragen werden“.

Eine letzte, weniger bekannte Erscheinungsform eines Grundpfandrechts ist die Rentenschuld. Hier erfolgt die Rückzahlung der aufgenommenen Kreditsumme in regelmäßigen Abständen zu konstanten Raten.
Erst bei Vorliegen einer ausreichenden Besicherung in Form eines Grundpfandrechtes ist das Bauvorhaben gewährleistet.

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