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Ein Grundpfandrecht ist die Besicherung von Immobilienkrediten seitens der
Banken. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann die Bank
die belastete Immobilie zwangsversteigern lassen. Wohl bekanntestes Beispiel für
ein Grundpfandrecht ist die Besicherung in Form einer Hypothek.
Die Hypothek, vom griechischen Unterpfand, stellt im österreichischen
Sachenrecht ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache dar. Sie ist somit sowohl
ein Grundpfandrecht als auch ein Pfandrecht. Die Hypothek ist eine akzessorische
Grundschuld, sie ist somit vom Forderungsumfang abhängig.
Weitere populäre Form der Besicherung mit einem Grundpfandrecht ist die
Grundschuld. Es ist das Recht, bei Zahlungsverzug die Zahlung einer bestimmten
Geldsumme einzufordern, wobei sich die Höhe nach dem Veräußerungspreis
des Grundstücks richtet.
Sie sind im Gegenteil zu Hypotheken ein abstraktes Grundpfandrecht, und kann auf
sich selbst übertragen werden.
Eine letzte, weniger bekannte Erscheinungsform eines Grundpfandrechts ist die
Rentenschuld. Hier erfolgt die Rückzahlung der aufgenommenen Kreditsumme
in regelmäßigen Abständen zu konstanten Raten.
Erst bei Vorliegen einer ausreichenden Besicherung in Form eines Grundpfandrechtes
ist das Bauvorhaben gewährleistet.
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