|
Das Monatsnettoeinkommen ist das, was nach Abzug der ganzen Steuer am Ende
noch übrig bleibt.
Das Monatsnettoeinkommen wird ausgehend vom Bruttoeinkommen berechnet. Jeder
Verdienende liegt in einer Steuerklasse, woran sich das Monatsnettoeinkommen orientiert.
Es werden die im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt und durch die Kinderfreibeträge
angerechnet.
Von dem Bruttoeinkommen werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag,
die Kirchensteuer, die Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, der Rentenversicherungsbeitrag,
die Arbeitslosenversicherung, sowie die Pflegeversicherung abgezogen.
Das berechnete Endergebnis ist das Monatsnettoeinkommen.
Meist sind die höchsten Beträge, die von dem Bruttogehalt abgezogen
werden, die Lohnsteuer, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Zum Monatsnettoeinkommen können die Eigenheimzulage, das Elterngeld, das
Kindergeld und lebenslange Renten hinzugerechnet werden.
Alle Nettomieten werden mit 30 % in das Monatsnettoeinkommen mit eingerechnet.
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht zum Monatsnettoeinkommen gerechnet.
Auch Einspeisungen durch die Photovoltaik-Anlagen werden mit 100 % gerechnet.
Das Monatsnettoeinkommen steht dann zur freien Verfügung.
|