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Notar

Ein Notar, aus dem Lateinischem notarius, ist ein Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgaben umfassen die Beurkundung von Vorgängen des Rechts sowie der Rechtspflege. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zurzeit etwa 9000 Notare.

Das Amt des Notars teilt sich in zwei Bereiche: der hauptberufliche Notar, so genannte Nur-Notar, und der Anwaltsnotar, welcher zugleich die Zulassung als Rechtsanwalt besitzt. Um das Amt des Notars zu erwerben, darf man höchstens 60 Jahre alt sein. Ausübbar ist das Amt nur bis zur Vollendung des siebzigsten Lebensjahres.

Der Notar beschäftigt sich mit folgenden Kerngebieten im Rahmen seiner Tätigkeit:
Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Gesellschaftsrecht. Im Rahmen des Grundstücksrecht beschäftigt er sich mit Fragestellungen bezüglich der Übertragung von Grundstücken, Grunddienstbarkeiten sowie Grundpfandrechten. Im Bereich Erbrecht beurkundet der Notar Testamente oder Erbverträge.

Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten umfassen unter anderem die Gründung einer Kapitalgesellschaft, Umwandlungen oder der Änderung der Satzung. Ein Notar ist somit für eine Reihe sehr wichtiger Dokumente zuständig. Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die ausdrückliche notarielle Beurkundung vor, um Missbrauch vorzubeugen und ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

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