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Ein Notar, aus dem Lateinischem notarius, ist ein Träger eines öffentlichen
Amtes. Seine Aufgaben umfassen die Beurkundung von Vorgängen des Rechts sowie
der Rechtspflege. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zurzeit etwa 9000
Notare.
Das Amt des Notars teilt sich in zwei Bereiche: der hauptberufliche Notar, so
genannte Nur-Notar, und der Anwaltsnotar, welcher zugleich die Zulassung als Rechtsanwalt
besitzt. Um das Amt des Notars zu erwerben, darf man höchstens 60 Jahre alt
sein. Ausübbar ist das Amt nur bis zur Vollendung des siebzigsten Lebensjahres.
Der Notar beschäftigt sich mit folgenden Kerngebieten im Rahmen seiner
Tätigkeit:
Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Gesellschaftsrecht. Im Rahmen
des Grundstücksrecht beschäftigt er sich mit Fragestellungen bezüglich
der Übertragung von Grundstücken, Grunddienstbarkeiten sowie Grundpfandrechten.
Im Bereich Erbrecht beurkundet der Notar Testamente oder Erbverträge.
Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten umfassen unter anderem die Gründung
einer Kapitalgesellschaft, Umwandlungen oder der Änderung der Satzung. Ein
Notar ist somit für eine Reihe sehr wichtiger Dokumente zuständig. Der
Gesetzgeber sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die ausdrückliche
notarielle Beurkundung vor, um Missbrauch vorzubeugen und ein hohes Maß
an Sicherheit zu gewährleisten.
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