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Die Abschreibung wird als Wertverlust von Vermögen im Unternehmen bezeichnet.
Das Vermögen des Unternehmens gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen.
Abschreibungen dienen dazu, den aktuellen Wert des Betriebsvermögens zu ermitteln.
Die Abschreibung kann allgemeine Gründe haben, wie beispielsweise Alter oder
Verschleiß, oder spezielle Gründe wie etwa einen Verfall des Preises
oder ein Unfall. Die Abschreibungen werden betriebswirtschaftlich berechnet und
in der Ermittlung des Gewinns als Aufwand berücksichtigt.
Im Falle einer Aufholung im Wert spricht man von einer Zuschreibung, das Gegenteil
einer Abschreibung. Die steuerrechtliche Abschreibung, auch Abschreibung für
Abnutzung (AfA) genannt, ist von der unternehmensrechtlichen Abschreibung zu unterscheiden.
Unternehmensrechtlich lassen sich zusätzliche Abschreibungen realisieren,
welche den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen oder vermindern. Daher muss in
der steuerrechtlichen Gewinnermittlung mittels der so genannten Mehr-Weniger-Rechnung
der unternehmensrechtliche Gewinn berichtigt werden.
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