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Informationen / Steuern

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Abschreibung

Die Abschreibung wird als Wertverlust von Vermögen im Unternehmen bezeichnet. Das Vermögen des Unternehmens gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen. Abschreibungen dienen dazu, den aktuellen Wert des Betriebsvermögens zu ermitteln.

Die Abschreibung kann allgemeine Gründe haben, wie beispielsweise Alter oder Verschleiß, oder spezielle Gründe wie etwa einen Verfall des Preises oder ein Unfall. Die Abschreibungen werden betriebswirtschaftlich berechnet und in der Ermittlung des Gewinns als Aufwand berücksichtigt.

Im Falle einer Aufholung im Wert spricht man von einer Zuschreibung, das Gegenteil einer Abschreibung. Die steuerrechtliche Abschreibung, auch Abschreibung für Abnutzung (AfA) genannt, ist von der unternehmensrechtlichen Abschreibung zu unterscheiden.

Unternehmensrechtlich lassen sich zusätzliche Abschreibungen realisieren, welche den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen oder vermindern. Daher muss in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung mittels der so genannten Mehr-Weniger-Rechnung der unternehmensrechtliche Gewinn berichtigt werden.

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