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Informationen / Steuern

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Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb von Eigentum fällt Steuer an. Wenn Sie beispielsweise Nahrungsmittel kaufen ist dies die Umsatzsteuer, beim Kauf eines Grundstückes ist es die Grunderwerbsteuer.

Sie beträgt in der Regel 3,5 %. Im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder Bezug aus der näheren Verwandtschaft ist dieser Satz auf 2 % reduziert. Ein gänzlicher Entfall der Grunderwerbsteuer besteht bei einem Grundstück-shöchstwert von maximal 1.100 Euro.

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