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Grunderwerbsteuer
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Beim Erwerb von Eigentum fällt Steuer an. Wenn Sie beispielsweise
Nahrungsmittel kaufen ist dies die Umsatzsteuer, beim Kauf eines Grundstückes
ist es die Grunderwerbsteuer.
Sie beträgt in der Regel 3,5 %. Im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder
Bezug aus der näheren Verwandtschaft ist dieser Satz auf 2 % reduziert. Ein
gänzlicher Entfall der Grunderwerbsteuer besteht bei einem Grundstück-shöchstwert
von maximal 1.100 Euro.
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