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Um sich Wünsche erfüllen oder größere Anschaffungen tätigen
zu können, ist es oft notwendig, einen Kredit aufzunehmen, der in der Regel
nicht unentgeltlich, sondern nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass
Zinsen gezahlt werden. Mit den Zinsen lässt sich derjenige, der den Kredit
vergibt, dafür entlohnen, dass er dem Kreditnehmer den Kredit gewährt.
Die Zinsen bei einem Kredit werden immer nur auf den Betrag gerechnet, den
der Kreditnehmer noch nicht getilgt bzw. an den Kreditgeber - in der Regel eine
Bank oder Bausparkasse - zurückgezahlt hat. Der Zinsbetrag verringert sich
dementsprechend während der Laufzeit, wenn der Kreditnehmer in regelmäßigen
Raten den Kredit zurückzahlt, die Rate besteht dann aus Zins und Tilgung.
Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, während der Laufzeit eines
Kredites nur die Zinsen und keine Tilgung zu zahlen - man spricht dann von einem
endfälligen Darlehen. Der offenstehende Kreditbetrag ändert sich während
der Laufzeit nicht, dementsprechend bleibt auch der Betrag der Zinsen während
der Laufzeit des Kredites gleich.
Der Zinssatz für einen Kredit gilt für die sogenannte Zinsfestschreibungsfrist.
Während dieser Zeit ist der Prozentsatz der Zinsen für den Kredit festgelegt,
nach Ablauf der Frist werden die Zinsen neu ausgehandelt.
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