Nettogehalt wird ohne Urlaubs und Weihnachtsgeld angesetzt Eigenheimzulage, Erziehungsgeld,
Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente, Unfallrente (lebenslang) kann als zusätzliches
Einkommen im Haushaltsbudget herangezogen werden
Bei Vermietungen: Nettomieten werden mit einem Abschlag von 30 % im Haushaltsbudget
angesetzt
Einspeisungen durch Photovoltaic-Anlagen werden mit 100 % angesetzt
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