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In der Regel zahlt es sich für den Kreditnehmer aus, auch eine Vorfälligkeitsentschädigung
in Anspruch zu nehmen, da diese
a) mitfinanziert werden kann und
b) das Einsparungspotential bei einer CHF-Finanzierung hoch genug ist, um diese
zu kompensieren.
Man kann diese Frage allerdings nicht pauschal beantworten und sollte daher in
einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
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