|
Eines der wichtigsten Merkmale bei der Aufnahme eines Darlehens ist der Zinssatz.
Dieser kann je nach Ausgestaltung des Darlehens ein variabler oder fester Zinssatz
sein. Bei variablen Zinsen ist die Höhe des Zinssatzes in der Regel an einen
Referenzzinssatz gebunden, z.B. den Euribor - das ist der Zinssatz, den Geschäftsbanken
für ihre Termingelder untereinander vereinbaren.
Da sich der Referenzzinssatz immer wieder ändert, wird auch der Zinssatz
für das Darlehen angepasst. Wer sich für einen variablen Zinssatz entscheidet,
hat also keine Sicherheit über den Zinssatz während des Verlaufs des
Darlehens. Er profitiert von fallenden Zinsen, muss aber dementsprechend mehr
zahlen, wenn der Zinssatz steigt.
Wer sich für einen festen Zinssatz entscheidet, hat eine sichere Kalkulationsbasis
für die Dauer der Zinsfestschreibung seines Darlehens.
Die Frist wird zu Beginn des Darlehens ausgehandelt. Bis zum Ablauf dieser Zeit
bleibt der vereinbarte Zins bestehen, auch wenn sich die Zinshöhe am Kapitalmarkt
ändert. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung werden die Zinsen neu verhandelt
und orientieren sich am dann geltenden Kapitalmarktzins.
Weiterhin wird zwischen dem Nominal- und Effektivzinssatz unterschieden. Der Nominalzins
steht im Kreditvertrag als Zinsberechnungsgrundlage. Der Effektivzins ist in der
Regel höher und beinhaltet zusätzliche Kosten wie Bearbeitungskosten
und weitere Gebühren.
|